Schweine ruhen gemeinsam, sind aktiv und trennen Liege- und Kotbereich. Die Ausscheidung erfolgt meist nach der Futter- und Wasseraufnahme in feuchter Umgebung und im Grenzbereich des eigenen Reviers.
Natürliches Verhalten im Mittelpunkt der Planung
Werden solche Verhaltensweisen im Stallbau berücksichtigt, lassen sich nicht nur Wohlbefinden, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere verbessern, sondern auch die Arbeitsabläufe effizient gestalten. Wichtig ist die Trennung der Funktionsbereiche Liegen, Fressen, Aktivität und Ausscheidung. Der ständige Zugang zu Außenflächen mit Tageslicht und Frischluft wird für die Biotierhaltung gefordert. Einstreu im Liegebereich, Raufutter und Beschäftigungsmaterial müssen vorhanden sein.
Rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen beachten
Die Planung eines Bioschweinestalls beginnt mit der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, darunter die EU-Bio-Verordnungen 2018/848 und 2020/464, die darauf bezogenen „Nationalen kontrollrelevanten Klarstellungen“, bestimmte Erlässe für Biotierhaltung, die 1. Tierhaltungsverordnung, die Schweinegesundheitsverordnung und gegebenenfalls die Produktionsrichtlinien des Erzeugerverbands.
Zusätzlich sind die Empfehlungen des ÖKL in der vollständig überarbeiteten Bildungsunterlage „Stallbau für die Biotierhaltung – Schweine“ (LTS 229) zu beachten, beispielsweise die Größe der Liegefläche. Dieses Maß sollte genau eingehalten und auch nicht überschritten werden, da eine zu große Liegefläche von den Tieren verschmutzt würde.
Für die Biotierhaltung schreiben die EU-Vorgaben Maße für die Außenfläche vor, wobei ein festgelegter Prozentsatz der Fläche nicht überdacht sein darf. Bei Mastställen müssen 50 Prozent der Mindest-Außenfläche unüberdacht bleiben, weswegen für diesen Teilbereich aus hygienischen Gründen ein Spaltenboden empfohlen wird. Für letzteren ist entweder eine Kot-Harn-Trennung unter dem Spaltenboden (Schrapper und Kanalsohle mit Quergefälle) oder eine Kühlungsmaßnahme für den Liegebereich für die Investitionsförderung erforderlich. Im Anschluss an einen Spaltenboden kann die Raufuttergabe in Form einer sogenannten „Kattendorfer Raufe“ mit schräg gestellten Gitterstäben erfolgen, damit der Futterbereich nicht verschmutzt wird.
Generell ist zu beachten, dass sich die Tränken nur im Ausscheidungsbereich befinden. Die Buchtenabtrennung besteht im Ausscheidungsbereich aus Trenngittern, im restlichen Tierbereich aus geschlossenen Trennwänden.
Kühlungsmöglichkeit
Bei der Planung von Mastställen sollte generell eine Kühlungsmöglichkeit für den Liegebereich überlegt werden, um das Ausscheidungsverhalten zu lenken und den Liegebereich im Sommer attraktiv zu halten. Sinnvoll ist eine aktive Zuluftführung, eventuell in Kombination mit einer vorgeschalteten Kühleinrichtung. Gekühlte Frischluft strömt über einen entsprechend tiefen Unterflurzuluftkanal in den Betriebsgang und von dort langsam über die rückseitige Liegeflächenbegrenzung in den Liegebereich. Der Liegebereich und der Betriebsgang befinden sich in einem gedämmten Innenraum. Wird hingegen eine Liegekiste als Kleinklimazone für den Liegebereich genutzt, kann die kühle Luft aus dem Zuluftkanal über eine spezielle Rückwand der Kiste direkt in den Liegebereich geführt werden.
Abferkelbuchten
Für Abferkelbuchten wird das Prinzip der „Welser Bucht“ empfohlen. Bei Umbauten eignet sich ein Gruppensäugestall. Für Wartställe haben sich ausreichend große, baugleiche „Gruppierungs-Deck-Wartebuchten“ bewährt, wo sowohl die Gruppierung als auch die Belegung stattfinden.
Biosicherheit und spezielle Bereiche
Bei der Planung des Raumprogramms sind die Vorgaben zur Biosicherheit und eine klare Abgrenzung zwischen einem „Weißbereich“ für die Tierhaltung (mit entsprechenden Hygienevorschriften) und dem „Schwarzbereich“ für das Betriebsgelände rund um den Weißbereich wichtig. Für alle Produktionsstufen sind Reserveplätze notwendig. Außerdem sind Absonderungsbereiche für die Behandlung verletzter, kranker oder verhaltensauffälliger Tiere vorzusehen. Hier gilt der Grundsatz, dass zu jeder Zeit in jeder Produktionsstufe mindestens ein Platz für ein absonderungsbedürftiges Schwein verfügbar sein muss.
Grundsatzfragen vorab klären
Vor der Bauplanung sind vom Betrieb folgende Entscheidungen zu treffen: Jungsauenzukauf oder Eigenremontierung, Vorlageform des Raufutters, stabile oder dynamische Gruppen, Art und Länge der Einstreu, Gestaltung des Entmistungssystems je nach angestrebtem Wirtschaftsdünger, Art der Fütterung und Standortwahl. Apropos Standort: Außenklimaställe können bei Berücksichtigung der baulichen Empfehlungen und gutem Management emissionsarm betrieben werden. Weitere wichtige Tipps und Vorschriften zur Bioschweinehaltung finden Sie in der Broschüre LTS 229 des ÖKL.
Copyright © ÖKL
Verortung/Zuordnung von Funktionsbereichen, rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen im Bioschweinestall
Landtechnische Schrift 229
Die Broschüre „Stallbau für die Biotierhaltung – Schweine“ (LTS 229) bietet eine fundierte Grundlage für den Bau und die Gestaltung von Ställen in der biologischen Schweinehaltung. Sie geht vom Tierverhalten und den wichtigsten Planungsgrundsätzen für die jeweiligen Funktionsbereiche aus und gibt eine Übersicht über die vorgeschriebenen Planungsdaten und Maße, die empfohlenen Stallhaltungssysteme und Baulösungen für Abferkelbuchten, den Wartestall sowie Aufzucht- und Mastställe im Rahmen der rechtlichen Anforderungen für
die Biotierhaltung.
LTS 229, 5. Auflage 2025, 72 Seiten, Preis: 32 Euro (exkl. Versand), erhältlich im ÖKL, Tel. 01/505 18 91, office@oekl.at und im Webshop auf www.oekl.at
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