Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung sind Gülle, Jauche, Gärrest und nicht entwässerter Klärschlamm sowie Geflügelmist einschließlich Hühnertrockenkot unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Zeitpunkt der Ausbringung einzuarbeiten. Ab dem 1. Jänner 2026 gilt laut Ammoniakreduktionsverordnung die Verpflichtung zur unverzüglichen Einarbeitung für den gesamten ausgebrachten Festmist.
Im ÖKL-Webinar „Technische Lösungen zur sofortigen Einarbeitung von Wirtschaftsdünger am Acker“ wird am 9. Dezember, 13 bis 15 Uhr, das notwendige Know-How zum Thema vermittelt. Ein Schwerpunkt wird auch die bodennahe Gülleausbringung mit der Kombination von NIR (Nahinfrarotspektroskopie)-Sensoren sein. Als Referenten konnten Alfred Pöllinger-Zierler (Raumberg Gumpenstein) und Florian Schmeisser (Innovation Farm) gewonnen werden.
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 30 Euro für landwirtschaftliche Betriebe mit gültiger Betriebsnummer (sonst 38 Euro) , laut ÖKL kann die Veranstaltung auf Öpul (EEB) mit zwei Stunden angerechnet werden.
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