Die heimischen Nutztierhalter stehen aktuell vor enormen Herausforderungen: strengere Umwelt- und Tierwohlauflagen, drastisch gestiegene Baukosten sowie hohe Zinsen belasten die Betriebe zunehmend. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft vieler Konsumenten, für höhere Produktionsstandards mehr zu bezahlen. Diese Entwicklungen treffen die bäuerlichen Familienbetriebe in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Situation.
Für Bauernschaft nicht nachvollziehbar
Besonders kritisch wird die geplante Verschärfung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) gesehen. Was ursprünglich als Instrument zur Regulierung industrieller Großanlagen konzipiert wurde, soll künftig auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe betreffen – vor allem in der Schweine- und Geflügelhaltung. Für die Bäuerinnen und Bauern ist das nicht nachvollziehbar.
Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger bringt es auf den Punkt: „Niemand würde auf die Idee kommen, einem Stahlwerk landwirtschaftliche Tierwohlauflagen vorzuschreiben. Umgekehrt sollen für bäuerliche Familienbetriebe plötzlich Industrierichtlinien gelten – das passt nicht zusammen. Für uns ist klar: Ein Bauernhof ist kein Industriebetrieb.“
Niemand würde auf die Idee kommen, einem Stahlwerk Tierwohlauflagen vorzuschreiben.
Michaela Langer-Weninger
Mehrere hundert Betriebe betroffen
Mit der Novellierung der Richtlinie werden die Schwellenwerte für Großvieheinheiten (GVE) deutlich gesenkt. Ab 2030 müssen Betriebe ab 350 GVE bei Schweinen, 280 GVE bei Mastgeflügel und 300 GVE bei Legehennen ein IPPC-Verfahren (Integrated Pollution Prevention and Control, zu Deutsch: Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) durchlaufen und den jeweils aktuellen Stand der Technik erfüllen. Fachleute schätzen, dass allein in Oberösterreich mehrere hundert Betriebe betroffen sein werden – in der Schweinehaltung rund ein Viertel der Produktion, in der Geflügelhaltung sogar bis zu 40 Prozent.
Verfahrenskosten bis zu 60.000 Euro
Diese Verfahren sind komplex, zeitaufwendig und kostenintensiv. Allein die Verfahrenskosten können bis zu 60.000 Euro betragen. Für viele Betriebe ist fraglich, ob bestehende Stallanlagen mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand an die neuen Standards angepasst werden können. Dadurch drohen nicht nur Wettbewerbsnachteile, sondern auch Betriebsschließungen und ein spürbarer Verlust an wirtschaftlicher Stabilität im ländlichen Raum.
Besonders problematisch sind zudem die vorgesehenen Kumulierungsregelungen für Gemischtbetriebe. Diese gelten rechtlich zwar als getrennte Einheiten, könnten jedoch trotzdem unter das IPPC-Regime fallen. Die entsprechenden Regelungen werden zwar erst 2028 erwartet, dennoch ist für Langer-Weninger bereits klar, dass getrennt geführte Betriebe weiterhin als eigenständige Einheiten betrachtet werden müssen.
Forderung: GVE-Grenzen wieder anheben
Die Agrarlandesrätin sieht daher einen „akuten Handlungsbedarf“, die Umsetzung des IPPC-Regimes „praxisnah, rechtsklar, ohne Gold Plating und koordiniert zu gestalten“. Der sogenannte Umwelt-Omnibus der EU-Kommission müsse so angepasst werden, dass die GVE-Grenzen wieder angehoben werden. „Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern sind keine Industriellen. Bäuerliche Familienbetriebe arbeiten kleinstrukturiert, in regionalen Kreisläufen und mit hohem Umwelt- und Tierwohlbewusstsein. Wir brauchen kein Gold Plating, also über die EU-Vorgaben hinausgehende nationale Verschärfungen. Wir brauchen faire Regeln für unsere Landwirtschaft“, so Langer-Weninger.
Gefahr der sinkenden Inlandsproduktion
Die Auswirkungen würden nicht nur die Betriebe selbst treffen, sondern auch die regionale Lebensmittelversorgung. Wenn Betriebe schließen oder geplante Erweiterungen aufgeben, sinkt die Inlandsproduktion. Bei gleichbleibendem Konsum steigt der Import – oft aus Ländern mit deutlich niedrigeren Umwelt- und Tierwohlstandards. Damit würde genau jenem Ziel widersprochen, das die Politik eigentlich verfolgt: einer nachhaltigen, regionalen und qualitativ hochwertigen Versorgung.
Für die betroffenen bäuerlichen Familienbetriebe wie auch für die Landesverwaltung ist diese Entwicklung „nicht tragbar“. Deshalb will sich Agrarlandesrätin Langer-Weninger kommende Woche bei Arbeitsgesprächen in Brüssel für Änderungen einsetzen: „Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass die Landwirtschaft aus der Industrieemissionsrichtlinie herausgelöst wird. Die bäuerlichen Familienbetriebe prägen seit Generationen den ländlichen Raum, sichern regionale Lebensmittelversorgung und leisten unverzichtbare Beiträge für Umwelt- und Klimaschutz. Sie verdienen eine realistische und praxisgerechte Anpassung der Industrieemissionsrichtlinie auf europäischer Ebene.“
So geht es weiter
Nach aktueller Rechtslage müssen die EU-Vorgaben bis 1. Juli 2026 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Oberösterreich wird dazu gerade eine Novellierung des OÖ-Umweltschutzgesetzes vorbereitet.
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