Ausgerechnet der in der Landwirtschaft umstrittene, vormalige Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, war es, der 2023 eine Novelle der EU-Rechtsvorschriften für genetisch veränderte Organismen (GVO) präsentierte. Auf Basis zahlreicher Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde ein Verordnungsentwurf erstellt, wonach künftig Pflanzen aus NGT-Züchtung nicht länger als gentechnisch verändert klassifiziert werden, sondern nach einem Prüfverfahren wie GVO-freie Pflanzen vermarktbar seien. Stein des Anstoßes ist ein mit Wissenschaftspreisen ausgezeichnetes Verfahren der Gen-Editierung. Bei der sogenannten CRISPR/Cas-Methode wird mittels „Genschere“ das bestehende Erbgut einer Pflanze durch natürliche molekularbiologische Prozesse verändert, wie dies auch in der bekannten – und von der EU-Gentechnikverordnung seit jeher ausgenommenen – Mutationszüchtung geschieht. Damit unterscheidet sich dieses NGT-Verfahren wesentlich von der seit den 1990er-Jahren gebräuchlichen GVO-Züchtung, wo artfremde Genetik in das Pflanzenerbgut eingebracht wird, informieren Experten in ganz Europa.
Vergangene Woche haben EU-Kommission, Rat und Europaparlament im Trilog nun eine Einigung betreffend des Regelwerks erzielt. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch in zweiter Lesung von Rat und Europaparlament angenommen werden, was normalerweise als reine Formsache gilt.
Zwei Kategorien bleiben
Der Übereinkunft zufolge sollen die NGT-Pflanzen der sogenannten „Kategorie 1“ den Pflanzen aus konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Die nationalen Behörden müssen künftig vor Markteintritt prüfen, ob Pflanzen dieser Kategorie angehören. Entsprechende Nachkommen müssen jedoch nicht nachträglich überprüft werden, informiert Agra-Europe. Wie schon von Timmermans 2023 vorgeschlagen, sollen NGT-1-Pflanzen und daraus hergestellte Produkte nicht gekennzeichnet werden müssen. Ausnahmen sollen allerdings für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial von NGT-1-Pflanzen gelten. Gleichzeitig soll es den Marktteilnehmern aber – wie vielfach gefordert – weiter ermöglicht werden, eine von NGT-Erzeugnissen freie Lieferkette beizubehalten. Einige Züchtungsmerkmale sind dem Kompromiss zufolge von der Kategorie-1-Option aber generell ausgeschlossen. Dazu zählen etwa Herbizidtoleranz oder die Fähigkeit, insektizide Substanzen selbst zu erzeugen, wie dies bei GVO-Züchtung üblich ist. Solche Arten firmieren, den Abänderungsvorschlägen von Rat und Parlament folgend, künftig unter Kategorie 2. Für diese gelten weiterhin die GVO-Vorgaben, verpflichtende Produktkennzeichnung inklusive. Wenn diese Kennzeichnung Informationen über die veränderten Merkmale enthält, muss sie alle relevanten Merkmale abdecken. Dadurch sollen Verbraucher Zugang zu genauen und umfassenden Informationen erhalten. Rat und Parlament haben zudem vereinbart, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, den Anbau von NGT-2-Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet abzulehnen oder Maßnahmen zur Koexistenz zu ergreifen, um unbeabsichtigte Vorkommen von NGT-2-Pflanzen und anderen Produkten zu vermeiden.
Auch bei der bis zuletzt umstrittenen Patentfrage wurde eine Einigung erzielt. Festgestellt wurde, dass Patentregeln durch die EU-Biotechnologierichtlinie geregelt werden. Die neue NGT-Verordnung soll jedoch den Bedenken von Pflanzenzüchtern und Landwirten hinsichtlich der Patentierung Rechnung tragen. So müssen Züchter, die die Registrierung einer NGT-Pflanze oder eines NGT-Produkts der Kategorie 1 beantragen, Informationen zu allen bestehenden oder angemeldeten Patenten einreichen. Diese Informationen müssen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank hinterlegt werden.
Bio bleibt ausgenommen
Wie von der Kommission vorgeschlagen und den Bioverbänden gefordert, bleibt NGT-Züchtung für Ökoprodukte verboten. Das technisch unvermeidbare Vorkommen von Pflanzen der Kategorie 1 werde jedoch keinen Verstoß gegen die Vorschriften der EU-Bioverordnung darstellen, teilt man mit.
Begrüßt wird die Trilog-Einigung vom Dachverband der heimischen Saatguthersteller „Saatgut Austria“. Man sieht darin „einen ersten wichtigen Schritt für die Erhaltung einer hohen Innovationskraft in der Pflanzenzüchtung“. Obmann Rainer Frank ist überzeugt: „Moderne Züchtungsmethoden leisten einen wichtigen Beitrag, um aktuellen Herausforderungen, wie steigende Bevölkerungszahlen, sinkende Anbauflächen und Auswirkungen des Klimawandels, gerecht zu werden und einige Züchtungsziele schneller zu erreichen.“ In der Patentfrage wird die Schaffung von höchstmöglicher Transparenz zumindest positiv bewertet.
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