Die Erstellung einer betrieblichen Stickstoffbilanz ist auch heuer für viele landwirtschaftliche Betriebe bis spätestens 31. Jänner 2026 ein Muss. Wie die LK Niederösterreich informiert, sind darin die tatsächlich ausgebrachten Stickstoffmengen den gesetzlich zulässigen Höchstmengen gegenüberzustellen. Die Dokumentation bringe auch Vorteile: So lassen sich etwa nicht nur die Düngeobergrenzen leicht einhalten, sondern auch die Stickstoffeffizienz verbessern und Umweltbelastungen reduzieren. „Gerade Betriebe mit höherem Viehbesatz oder zusätzlichem Mineraldüngerzukauf profitieren von der Bilanz als wichtigem Planungsinstrument“, heißt es aus St. Pölten.
Ausnahmen
In Regionen ohne wesentliche Nitratgefährdung, die in der Verordnung als „Weiße Gebiete“ bezeichnet werden, sind grundsätzlich alle Betriebe zur Erstellung einer N-Bilanz verpflichtet, wie die LK-Experten erklären.
Ausgenommen sind Betriebe, deren bewirtschaftete Fläche (ohne Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens 15 Hektar beträgt, sofern auf weniger als zwei Hektar Gemüse angebaut wird.
Ebenfalls ausgenommen sind Betriebe, bei denen mehr als 90 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Dauergrünland oder Ackerfutter genutzt wird. Für Almflächen und Gemeinschaftsweiden müssen keine Aufzeichnungen geführt werden. Selbst wenn ein Betrieb von der Pflicht ausgenommen ist, weisen die Fachberater darauf hin, dass die gesetzlichen N-Obergrenzen stets einzuhalten sind.
Aufzeichnungspflichten in nitratgefährdeten Gebieten
In laut NAPV nitratgefährdeten Regionen, den sogenannten „Grünen Gebieten“, gelten zusätzliche Aufzeichnungspflichten. Betriebsbezogene N-Bilanzen müssen dort von allen Betrieben erstellt werden,
die mehr als zwei Hektar Gemüse
oder aber mehr als fünf Hektar Ackerfläche bewirtschaften.
Zusätzlich sind schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung auf Ackerflächen ab einer Schlaggröße von 0,3 Hektar erforderlich. Für Schläge mit gleicher Kultur und identischer N-Düngung können die Aufzeichnungen zusammengefasst werden.
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In den grün markierten Gebieten gelten verschärfte Aufzeichnungspflichten.
Die Dokumentation muss zeitnah erfolgen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Düngung, Anbau oder Ernte. Auch die Ertragslage, welche entscheidend für das mögliche Düngeniveau ist, ist in den Aufzeichnungen festzuhalten.
Für die Erstellung der N-Bilanz empfiehlt die LK Niederösterreich auf ihrer Webseite diverse Online-Tools, darunter den kostenfreien LK-Düngerrechner.
Besonders in nitratgefährdeten Regionen ist die rechtzeitige und vollständige Dokumentation ein entscheidender Bestandteil der betrieblichen Planung und sorgt für eine effiziente Stickstoffdüngung.
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