Nach dem Rat hat nun auch das Europaparlament für eine Verschiebung der EUDR um zwölf Monate gestimmt. Ohne eine rasche Einigung im sogenannten Trilog würde die bisherige EUDR aber bereits am 30. Dezember in Kraft treten. Parlament, Rat und Kommission haben daher nur noch wenige Wochen Zeit, um eine gemeinsame Linie zu finden.
Die Abgeordneten wollen, dass große Unternehmen und Händler die Vorgaben erst ab 30. Dezember 2026 erfüllen müssen. Für Kleinst- und Kleinbetriebe soll die Frist bis 30. Juni 2027 verlängert werden.
Ziel: Praxisnahe Regeln und weniger Bürokratie
Viele Institutionen fürchteten zuletzt eine große bürokratische Belastung. Die Abgeordneten wollen diese nun deutlich senken. So soll künftig jenes Unternehmen verantwortlich sein, das ein Produkt als erstes auf den EU-Markt bringt. Betriebe, die Waren nur weiterverkaufen, sollen nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Zusätzlich spricht sich das Parlament für eine einmalige vereinfachte Erklärung für Kleinst- und Kleinbetriebe aus. Die Kommission plante zuvor eine jährliche Meldung.
Der EU-Abgeordnete des Bauernbundes, Alexander Bernhuber, begrüßt den in Straßburg eingeschlagenen Kurs: „Wir haben heute den Weg für eine praxistaugliche Entwaldungsverordnung freigemacht, die den Schutz der Wälder mit der Realität in unseren Betrieben in Einklang bringt.“ Ebenso sieht Bauernbund Präsident Georg Strasser die heutige Entscheidung als wichtigen Schritt: „Das Parlament hat verhindert, dass eine unausgereifte Verordnung ohne Rücksicht auf die Realität in unseren Betrieben in Kraft tritt. Unsere Betriebe in Österreich dürfen nicht für Probleme verantwortlich gemacht werden, die sie nicht verursacht haben.“
Die Entwaldungsverordnung war bereits vor einem Jahr auf Anfang 2026 verschoben worden, jetzt dürfte das Regelwerk ein weiteres Jahr in der Warteschleife verbringen. Die Verordnung will grundsätzlich den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, streng regulieren. Für die Unternehmen bedeutet das umfassende Sorgfaltspflichten. Dagegen wehren sich insbesondere Mitgliedsländer wie Österreich, die gar nicht von Entwaldung betroffen sind - im Gegenteil: Die Waldfläche Österreichs nehme kontinuierlich zu, aktuell macht sie 48 Prozent der Landesfläche aus. Für die heimischen Betriebe seien daher volle EUDR-Pflichten unverhältnismäßig, heißt es.
Wie geht es jetzt weiter?
Nun beginnt der Trilog zwischen Europaparlament, Rat und EU-Kommission. Dabei müssen alle drei Institutionen eine gemeinsamen Kompromiss ausverhandeln. Gelingt dies nicht, würde mit Beginn kommenden Jahres automatisch die EUDR in ihrer ursprünglichen Form schlagend werden.
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