Entwaldung Südamerika

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Umsetzung der EUDR wird um ein weiteres Jahr verschoben

Die Einführung der EUDR wird um ein weiteres Jahr verschoben. Zugleich wurden auch Erleichterungen beschlossen: weniger strenge Anforderungen bei der Rückverfolgbarkeit und voraussichtlich vereinfachte Sorgfaltspflichten für kleine und Kleinstunternehmen.

Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich gestern, Donnerstagabend, in Brüssel auf eine erneute Verschiebung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr verständigt. Nach der Einigung müssen jetzt noch Rat und EU-Parlament abschließend zustimmen, das gilt aber als Formalie. Die Co-Gesetzgeber haben sich mit dem erneuten Aufschub gegen den Willen der EU-Kommission durchgesetzt. Die Brüsseler Behörde hatte in ihrem Änderungsentwurf keine Verschiebung eingeplant, heißt es in einer Presseaussendung des Pressedienstes Agra-Europe. Damit die Änderungen in Kraft treten können, benötigt man noch vor Ende des Jahres 2025 ein offizielles Amtsblatt der EU. Andernfalls würden die bisherigen Fristen gelten.

Zur Erinnerung: Die bisher gültige Version der EUDR muss derzeit noch ab dem 30. Dezember angewendet werden. Aus dem Europäischen Parlament heißt es bereits, dass in der letzten Plenarsitzung dieses Jahres zwischen dem 15. und 18. Dezember über die Verschiebung abgestimmt werden soll.

Mehr Zeit für Kleinst- oder Kleinunternehmen und vereinfachte Sorgfaltspflichten

Rat, Kommission und Europaparlament haben sich laut Agra-Europe außerdem darauf geeinigt, die Regeln für kleine und Kleinstunternehmen um sechs Monate zu verschieben. Während große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 die Vorgaben einhalten müssen, haben kleine Betriebe nun bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Ziel sei ein reibungsloser Übergang, insbesondere bei der Nutzung der elektronischen Systeme der EU für die Sorgfaltspflichterklärungen.

Zudem soll es vereinfachte Sorgfaltspflichten geben: Nur Unternehmen, die ein Produkt als Erste auf den EU-Markt bringen, seien verantwortlich. Nachgelagerte Betriebe müssen keine zusätzlichen Erklärungen abgeben. Kleine Betriebe im Primärsektor müssten nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben. Damit sollen bürokratische Hürden gesenkt werden, ohne die Ziele der Verordnung zu gefährden. Die EU-Kommission wird bis April 2026 prüfen, wie die Regeln umgesetzt werden und welche Belastung sie für kleine Unternehmen darstellen.

Die EUDR, die seit 2023 in Kraft ist, hat das Ziel, die Entwaldung weltweit einzudämmen. Nach Schätzungen der FAO wurden zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald abgeholzt, das ist mehr als die gesamte Fläche der EU.