Im Rahmen der Vollversammlung des Vereines „Alm ohne Wolf“, die am Montag in Innsbruck stattfand, stellte DI Norbert Gleirscher die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes vor, die unter der Federführung von LH-Stv. Josef Geisler aktuell vorbereitet wird. "Wird sie vor Beginn des nächsten Almsommers beschlossen, ist Tirol ohne Zweifel der Vorreiter bei der praxistauglichen Regulierung des Wolfbestandes und dem Schutz des Alm- und Weideviehs im ganzen Alpenraum und darüber hinaus", erklärt Bauernbunddirektor Peter Raggl und zählt die Punkte auf, die die Gesetzesnovelle umfassen soll:
Die Definitionen zu Schadwolf und Risikowolf sollen erweitert und die Entnahme ganz im Sinne des Kärntner Modells schneller und unbürokratischer durchgeführt werden.
Wenn Nutztiere unmittelbar durch einen Wolf bedroht sind, soll ein Abschuss bei Sicht künftig als rechtmäßige Notfallmaßnahme gelten.
Auf lange Sicht ist geplant, den Wolf als ganzjährig jagdbare Art einzustufen.
Die Kooperation zwischen Jägerschaft und Landwirtschaft soll ausgebaut werden.
Jagdliches Know-how soll stärker in die Aus- und Weiterbildung einfließen.
"Die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes wurde bereits im Frühsommer von Landeshauptmann Anton Mattle und LH-Stellvertreter Josef Geisler angekündigt und ist planmäßig in Ausarbeitung, unbeirrt von Querschüssen und Falschbehauptungen diverser Gruppierungen", schließt Raggl. „Wir stehen hier vor einer Aufgabe, bei der viele Köpfe aus Landwirtschaft, Weidewirtschaft und Jagd zusammenarbeiten müssen, wenn wir tragfähige Lösungen wollen. Über das gesamte Alpengebiet hinweg ist der Wolf längst in einem guten Erhaltungszustand, und die Lebensraum-Konflikt-Studie erbringt uns auch wissenschaftlich begründet den Nachweis, wie groß das Konfliktpotenzial gerade in unseren Bergregionen ist." Jede gesetzliche Maßnahme oder behördliche Anordnung müsse wissenschaftlich begründet werden.
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