utzkorb beim Güllemixer

Copyright © BWSB/Schütz

Gruben abdecken, aber wie?

Offene Güllegruben sind ab 2028 mit flexiblen künstlichen Abdeckungen zu versehen. Welche Systeme sich dafür eignen, wurde am Oberösterreichischen Schweinetag zum Monatsanfang umfassend erläutert.

Sowohl am Landestag der Ferkelproduktion als auch am Abend der Schweinemast präsentierte Franz Xaver Hölzl von der LK Oberösterreich einem interessierten Publikum an den Webinar-Bildschirmen, welche Ansätze für die neuen Auflagen ab 2028 Erfolg versprechen.

Zur Erinnerung: Gemäß Ammoniakreduktionsverordnung sind bestehende Anlagen oder Behälter zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger und flüssigem Gärrest spätestens ab dem 1. Jänner 2028 mit einer vollflächigen, flexiblen künstlichen Abdeckung auszustatten. Die Vorschrift gilt für Anlagen ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von 240 Kubikmetern, sofern keine feste Abdeckung besteht oder nachgerüstet wurde. Sie gilt als Errungenschaft der Standesvertretung, drohte zum Stichtag doch zuvor eine Nachrüstpflicht für feste Abdeckungen.

Zu den nun möglichen flexiblen künstlichen Abdeckungen im Sinne der Verordnung zählen Schwimmkörper aus Kunststoff (z. B. „Hexa-Cover“), die sich auf der Oberfläche zu einer geschlossenen Schwimmdecke formieren, sowie schwimmende und teilschwimmende Folien aus Kunststoff. Der Einsatz von Kunststoffkugeln ist nicht zulässig.

Schwimmdecke und Strohhäcksel

n offenen Güllegruben ab 2028 kann auch mit flexiblen natürlichen Abdeckungen (Schwimmdecke, Strohhäcksel) erfüllt werden, denn von der Abdeckungsverpflichtung sind bereits bestehende Anlagen und Behälter zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger und flüssigem Gärrest ausgenommen, die über eine dauerhaft stabile Schwimmdecke verfügen. Diese natürliche Abdeckung in Form einer Schwimmdecke muss eine Mindeststärke von 20 Zentimetern aufweisen und kann sich entweder auf natürliche Weise dauerhaft stabil ausbilden (in der Regel bei Rindergülle) oder durch Einstreuung von Strohhäcksel oder vergleichbaren pflanzlichen Materialien künstlich herbeigeführt und ganzjährig dauerhaft stabil erhalten werden.

Für beide Verfahren gilt: Die Schwimmdecke darf höchstens zwei Mal pro Jahr einem Manipulationsvorgang (insbesondere Aufrühren, Homogenisieren) unterzogen werden, bei dem sie zumindest teilweise beseitigt oder beeinträchtigt wird. Künstlich induzierte Schwimmdecken (Auflagen aus Strohhäcksel oder vergleichbaren pflanzlichen Materialien) sind nach jedem Manipulationsvorgang umgehend vollständig wiederherzustellen. Unterhalb der Schwimmdecke darf aber ohne Einschränkungen aufgerührt werden, solange diese im oberen Bereich bestehen und an der Oberfläche (weitgehend, Risse sind tolerierbar) trocken bleibt. Auch eine Gülleentnahme ist zulässig. Bleibt die Schwimmdecke bestehen, so ist keine Aufzeichnung erforderlich.

Hexa-Cover für offene Gruben

Laut Herstellerfirma und gemäß den Erfahrungen von Referenzbetrieben ist Hexa-Cover im landwirtschaftlichen Betrieb nur zur Abdeckung offener Gruben ohne Schwimmdecken geeignet. Frei von Schwimmdecken sind in der Regel Jauchen, Schweinegüllen (vorwiegend Zuchtsauengüllen) oder separierte Gülle.

In Oberösterreich gibt es laut Hölzls Vortrag einen Schweinezuchtbetrieb, der seit gut 20 Jahren Hexa-Cover zur Abdeckung seiner offenen Güllegrube einsetzt. Der Landwirt bestätigt: „Diese funktionieren immer noch tadellos. Sie mussten noch nie herausgenommen werden.“ Damit die Hexa-Cover-Schwimmkörper beim Güllemixen nicht angesaugt und beschädigt werden, wurde ein Schutzkorb am Mixer montiert. Nach dem Aufrühren verteilen sich die HexaCover innerhalb einiger Stunden wieder automatisch. Das Ansaugrohr des Güllefasses muss ausreichend klein dimensioniert sein, sodass keine Hexa-Cover in das Güllefass gelangen können. Hexa-Cover ist das Produkt einer Firma in Dänemark, die das System auch patentiert hat. Laut Firmenangaben werden Hexa-Cover aus recyceltem Polypropylen ohne Verwendung von schädlichen Materialien hergestellt. Die Schwimmkörper sind als sechseckige Platten ausgeführt mit kegelartigen Rippen auf Ober- und Unterseite. Aufgrund der Rippen können sich die Platten nicht stapeln, sondern verteilen sich automatisch, schnell und gleichmäßig auf der Flüssigkeitsoberfläche.

Neue Verpflichtungen zur Dokumentation

Über das Management der Schwimmdecke sind ab 2028 übrigens Aufzeichnungen zu führen:

  • Art der Schwimmdecke (natürlich oder künstlich induziert) und ihre Stärke (Zentimeter);

  • Art und Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Manipulationsvorgangs, sofern die Schwimmdecke zerstört wird;

  • Zeitpunkt der Aufbringung oder Wiederherstellung der künstlich induzierten Schwimmdecke und das verwendete Material (Strohhäcksel oder vergleichbare pflanzliche Materialien).

Die Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des Manipulationsvorgangs der Schwimmdecke zu führen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres. Einzig bei Verwendung künstlicher flexibler Abdeckungen müssen Manipulationsvorgänge, wie das Aufrühren, nicht dokumentiert werden.