Totes Huhn

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Österreichweit neue Maßnahmen gegen die Vogelgrippe

Nach Ausbrüchen in Geflügelbeständen im Burgenland und in Oberösterreich werden mit heute (Donnerstag) neue Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe schlagend. Ausgewiesene Gemeinden in allen neun Bundesländern sind betroffen.

Der Seuchenzug der Vogelgrippe des Subtyps H5N1 hat Österreichs Geflügelhaltungen erreicht. Nachdem zum Wochenbeginn ein Ausbruch in einem Kleinbestand im Burgenland bestätigt wurde, ist nun auch ein Betrieb mit 800 Freilandgänsen im oberösterreichischen Bezirk Steyr betroffen. „In beiden Fällen fiel eine erhöhte Mortalität im Bestand auf“, teilt das Gesundheitsministerium als zuständiges Ressort mit. Auf beiden Höfen handelte es sich um die hochansteckende Variante H5N1. Das verbliebene Geflügel wurde beziehungsweise wird in beiden Fällen nach amtlicher Anordnung gekeult.

Die Behörden haben auch in Oberösterreich nun im Drei- und Zehn-Kilometerradius um den betroffenen Betrieb Schutz und Überwachungszonen verhängt, inklusive der dort üblichen Schutzmaßnahmen.

Geltende Auflagen in der Schutz- und Überwachungszone

  • ·Sämtliche Bestände von geflügelhaltenden Betrieben werden klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt.

  • Es gilt Stallpflicht für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel.

  • Bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme besteht Meldepflicht.

  • Fahrzeuge müssen beim Verlassen des Betriebes desinfiziert werden.

  • Wenn betriebsfremde Personen den Tierbereich betreten, ist dies zu dokumentieren.

  • Die Anzahl an Kontaktpersonen sollte den Behörden zufolge „auf das notwendige Maß“ reduziert werden.

  • Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr dürfen nicht verbracht werden.

  • Tiermärkte und Ausstellungen sind verboten.

  • In der Zehn-Kilometer-Überwachungszone werden Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier ist laut Ministerium erhöhte Wachsamkeit geboten, um eine etwaige Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Weitere Maßnahmen richten sich nach einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.

Stallpflicht in Risiko-Gemeinden

Bisher war das Ausbruchsrisiko österreichweit als erhöht eingestuft worden, nun hat das Gesundheitsministerium in Absprache mit den ausführenden Veterinärbehörden Verschärfungen angeordnet. Konkret gilt auch abseits der zwei bestehenden Schutzzonen seit heute (Donnerstag) Stallpflicht in Gemeinden, die entlang größerer Wasserläufe und Seen liegen. Betroffen sind wie im Vorjahr Kommunen in allen neun Bundesländern. Eine Auflistung finden Sie hier.

In den ausgewiesenen Gemeinden müssen Geflügelhalter ihr Federvieh dauerhaft in Stallungen halten. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden. Bei weniger als 50 Tieren genügen theoretisch die Auflagen für das erhöhte Risikogebiet. Diesbezüglich teilt man im Ministerium mit: „Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten.“

 Für all jene Höfe, die nicht im Hoch-Risiko-Gebiet liegen ist zumindest die Einhaltung bestimmter Risikomaßnahmen Pflicht.

Auflagen bei erhöhtem Risiko

  • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderem Hausgeflügel

  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, etwa durch Netze

  • Fütterung und Tränkung nur im Stall oder Unterstand

  • Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist

  • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln

  • Aktuelle Seuchenlage in Österreich

Für den Menschen ist der aktuelle Vogelgrippe-Stamm den Experten zufolge ungefährlich. Europaweit wurde noch keine Ansteckung von exponierten Personen mit H5N1 dokumentiert. Auch über Lebensmittel wird die Seuche nicht übertragen.

Stallpflicht in ÖsterreichDiese Gemeinden sind betroffen.